Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Merksatz: Finger weg vom Aufhebungsvertrag!

Ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht ist gefährlich und selten eine gute Idee. Oft wird der Aufhebungsvertrag auf Druck des Arbeitgebers abgeschlossen, der gleichzeitig eine fristlose Kündigung androht. In den allermeisten Fällen ist die fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer die bessere Wahl.

Aufhebungsverträge führen grundsätzlich beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach § 159 SGB III. Die Sperrzeit dauert in der Regel zwölf Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Nur in Ausnahmefällen gibt es keine Sperrzeit, z.B. wenn das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründet beendet werden muss.

Von einem Aufhebungsvertrag gibt es meistens keinen Weg zurück. Nur sehr wenige Tarifverträge räumen dem Arbeitnehmer ein Rücktrittsrecht vom Aufhebungsvertrag ein und die Voraussetzungen für eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages sind selten beweisbar.

Gebot fairen Verhandelns

Das Bundesarbeitsgericht hat eine kleine Hilfestellung gegeben. Ein Lichtblick in der Rechtsprechung zu Aufhebungsverträgen. Das BAG hat am 7.2.2019 (6 AZR 75/18) entschieden, dass Arbeitgeber fair verhandeln müssen. Sie dürfen kein unzumutbare Drucksituation schaffen und ausnutzen. Einen Verstoß gegen das Fairnessgebot muss allerdings auch der Arbeitnehmer beweisen. Es muss sich also noch zeigen, ob das Urteil eine echte Hilfe ist.

Besserer Rechtsschutz bei Kündigung

Gegen Kündigungen können Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer viel besser wehren. Das umfangreiche Instrumentarium des Kündigungsschutzgesetzes steht zur Verfügung. Der Arbeitgeber muss die Kündigung rechtfertigen und die Kündigungsgründe beweisen. Außerdem können bei einer Kündigung viele formale Fehler passieren, die zur Unwirksamkeit führen. Beim Aufhebungsvertrag ist die Position viel schlechter. Die Voraussetzungen für die Anfechtung muss der Arbeitnehmer beweisen. Die Voraussetzungen für die Kündigung muss der Arbeitgeber beweisen. Eine juristische Faustformel lautet: Wer den Beweis führen muss, verliert den Prozess.

Es gibt seltene Fälle, in denen ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht gefahrlos abgeschlossen werden kann und manchmal ist er auch ein lukratives Geschäft. Ob ein solcher Fall vorliegt, sollte allerdings vom Anwalt gründlich geprüft werden, denn die Risiken sind enorm und manchmal existenzgefährdend.

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