Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing

Der Begriff Mobbing

Die Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz ist ein häufiges Problem. Rechtlich ist es oft schwer zu fassen. Schon die Definition der Arbeitsgerichte für Mobbing ist ein Monstrum:

„Mobbinghandlungen sind fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen“.

In Umgangssprache übersetzt bedeutet das wohl in etwa, dass ein Arbeitnehmer systematisch vom Arbeitgeber oder Kollegen „fertig gemacht“ wird.

Rechte bei Mobbing am Arbeitsplatz

Etwas wichtiges vorab: Die Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz ist weitgehend juristische Theorie. In der Praxis gibt es kaum Rechte gegen Mobbing, sondern die Opfer werden als Querulanten, Mimosen und „Psychos“ hingestellt. Lesen Sie sich die Urteile zum Thema Mobbing durch – fast alle Mobbingopfer verlieren ihren Prozess.

Aus Arbeitgebersicht ist Mobbing das effektivste Mittel, einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zu „entsorgen“. Vorausgesetzt, man verfügt über die erforderliche Herzlosigkeit. Ein „gut gemachtes“ Mobbing hält kein Arbeitnehmer lange durch.

Es aber durchaus Rechte gegen Mobbing. Die Kunst des Anwalts besteht darin, diese Rechte optimal durchzusetzen.

Als Opfer von Mobbing können Sie wegen der Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts Unterlassung, Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern.

Der Schaden kann darin liegen, dass Sie wegen der unzumutbaren Behandlung durch den Arbeitgeber selbst das Arbeitsverhältnis kündigen müssen. Dies setzt aber regelmäßig voraus, dass Sie den Arbeitgeber zuvor abmahnen. In solchen Fällen kann das Arbeitsgericht auf Antrag eine Abfindung für den gemobbten Arbeitnehmer festsetzen. Hierbei handelt es sich nicht um ein besonderes „Mobbingrecht“, sondern um allgemeine Regeln über außerordentliche Kündigungen.

Schmerzensgeld für die seelische Misshandlung ist ebenfalls denkbar. Böswillige und vorsätzliche Schikanen sind eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die Schmerzensgeldansprüche begründet. Die Gerichte sind dabei zwar äußerst zurückhaltend, aber es gibt auch erfolgreiche Mobbingprozesse.

Beweislast bei Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing hat der Arbeitnehmer zu beweisen – und das ist schwer!

Die Gerichte meinen, Mobbing sei nur ein Schlagwort und darum schreiben sie in ihren Urteilen „Mobbing“ meistens in Anführungszeichen. Das ist etwas merkwürdig, denn außerhalb der Gerichte weiß jeder, was der Begriff bedeutet.

In einem Prozess muss mehr geliefert werden, als der Begriff Mobbing:

  • Was genau hat der Arbeitgeber gesagt oder getan?
  • Wann genau hat er es getan?
  • In welchem Zusammenhang hat er es gesagt oder getan?
  • Woraus ergibt sich die systematische Anfeindung?

Wer Mobbing am Arbeitsplatz abwehren will, muss erstmal Mühe investieren, Fakten sammeln und Vorfälle dokumentieren. Um gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen braucht man präzise Angaben zu den einzelnen Mobbinghandlungen. Außerdem braucht man Beweismittel, mit denen sich die ungerechtfertigten und systematischen Anfeindungen belegen lassen.

Viele Mobbingopfer, können gegenüber ihrem Anwalt nur allgemeine Angaben dazu machen, dass sie immer ungerecht behandelt werden und von Kollegen grundlos gemieden werden. Das reicht für einen Arbeitsgerichtsprozess bei Weitem nicht aus.

Wer gemobbt wird, muss frühzeitig mit einer akribischen Buchführung anfangen. Sonst wird die Mobbingabwehr erfolglos bleiben.

Mobbing und Persönlichkeit

Auf die Gefahr hin, hier potentielle Mandanten zu vergraulen: Nicht jeder, der vom Arbeitgeber kritisiert und von Kollegen gemieden wird, wird gemobbt. Charaktere sind verschieden und manche Charaktere werden von Ihrer Umwelt als weniger sympathisch wahrgenommen als andere. Das führt zu Konflikten, die im sozialen Umgang nicht zu vermeiden sind, die aber mit einer „systematischen“ Anfeindung nichts zu tun haben.

Gerade die Schwierigkeit, hier das Eine vom Anderen zu unterscheiden, führt dazu, dass die Arbeitsgerichte so hohe Anforderungen bei Ansprüchen wegen Mobbings stellen.

Meine Mandatspraxis

Ich vertrete jedes Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz gern und mit allen juristischen und taktischen Mitteln. Ich nehme mir aber auch heraus, Mobbing-Mandate abzulehnen, wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass das Problem vor allem in der Persönlichkeitsstruktur meines Mandanten liegt und nicht im Arbeitsverhältnis.

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