Kündigung wegen Krankheit

Kündigung wegen Krankheit

Ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt?

Eines gleich vorweg: Es ist nicht verboten, einem Arbeitnehmer während seiner Krankheit zu kündigen. Die Behauptung, im Krankenstand könne nicht gekündigt werden, ist „Fake News“. Die Kündigung kann nicht nur während einer Krankheit ausgesprochen werden, sondern sogar wegen Krankheit. In der Rechtsprechung ist die krankheitsbedingte Kündigung seit jeher anerkannt.

Wie oft darf ich krank werden?

Natürlich darf der Arbeitgeber nicht wegen eines Schnupfens gleich kündigen. Eine Kündigung ist erst dann zulässig, wenn durch die Krankheit der Austausch der gegenseitigen Leistungen im Arbeitsverhältnis stark gestört wird. Gemeint ist dabei der Austausch von Arbeit gegen Geld. Problematisch wird es, wenn der Arbeitgeber wegen der Krankheiten viel weniger Arbeit bekommt, als vereinbart war. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind dem Arbeitgeber auf längere Sicht nicht mehr als 6 Wochen Krankheit im Jahr zumutbar.

Es geht um die Zukunft

Bei der Kündigung wegen Krankheit kommt es auf die Zukunft an. Die Kündigung ist keine Strafe für die Krankheiten der Vergangenheit. Weil aber niemand die Zukunft kennt, schaut man in einem Prozess zuerst in die Vergangenheit. Wenn ein Arbeitnehmer drei Jahre lang mehr als 6 Wochen krank war, dann spricht das für weitere Krankheiten in der Zukunft. Die Vergangenheit ist aber nur eine Indiz. Der Arbeitnehmer muss dann im Kündigungsschutzprozess erklären, warum in der Zukunft eine Besserung zu erwarten ist. Wenn die Erklärung plausibel ist, dann muss der Arbeitgeber die negative Zukunftsprognose beweisen. Im Prozess wird das letztlich durch medizinische Gutachten geklärt.

Kündigungsschutz gegen krankheitsbedingte Kündigung

Die Kündigung wegen Krankheit gehört zur Gruppe der personenbedingten Kündigungen nach § 1 KSchG. Wie bei anderen Kündigungen auch, kann gegen die krankheitsbedingte Kündigung geklagt werden. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht eingehen. In dem Kündigungsschutzprozess wird dann geklärt, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Wenn Sie schon eine Kündigung erhalten haben, geht es hier zu unserem Basischeck bei Kündigungen:

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