Führungskräfte

Führungskräfte

Der Begriff „Führungskräfte“ hat arbeitsrechtlich keine fest umrissene Bedeutung. Er wird in der Praxis für mehrere verschiedene Mitarbeitergruppen gebraucht, die sich rechtlich deutlich unterscheiden. Die erste Gruppe der Führungskräfte sind die Geschäftsführer und Vorstände. Sie sind keine Arbeitnehmer, sondern Organe der jeweiligen Gesellschaft. Für sie gelten die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer nicht. Das Recht dieser Führungskräfte…