FAQ

Im Internet finden sich häufig Informationen zur „Philosophie“ eines Unternehmens, Dienstleistungsanbieters und manchmal sogar eine „Produktphilosophie“. Eine solche Philosophie gibt es auf diesen Seiten nicht.

Ich werbe hier für meine berufliche Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht . In diesem Beruf bin ich ausgebildet, fortgebildet und durch mehr als 20 Jahre Erfahrung qualifiziert.

Von Philosophie habe ich hingegen ebenso viel Ahnung, wie die meisten anderen auch. Falls mich irgendwann der Drang befällt, meine philosophischen Betrachtungen der Allgemeinheit zu präsentieren, dann gehört das sicher nicht auf diese Webseite.

Machen wir uns nichts vor: In mindestens 80% aller Rechtsstreitigkeiten weiß niemand genau, wie der Prozess ausgeht und in mindestens 40% aller Rechtsstreitigkeiten wäre auch jede Prognose unseriös.

Das hat zwei Gründe:

  1. Recht ist Auslegungssache
  2. Der/die Richter/in war nicht dabei

Recht ist Auslegungssache

Viele Rechtsvorschriften enthalten wertende Begriffe wie etwa „wichtiger Grund“, „dringende Belange“, „unbillig“ oder „unzumutbar“.

Diese Begriffe haben keine klar definierte Bedeutung und trotzdem müssen Rechtsanwälte und Richter mit diesen Gesetzen arbeiten.

Dem Richter geben solche Formulierungen im Gesetz Freiheit, selbst das Recht zu gestalten, denn er entscheidet, was wichtig, dringend u.s.w ist. Diese richterliche Freiheit wird oft unterschätzt. Es könnte Fälle geben, in denen das Gesellschaftsbild des Richters mehr Einfluss auf ein Urteil hat, als der Gesetzestext. Es ist ein häufiges Phänomen, dass sich die Rechtsprechung ändert, ohne dass sich das Gesetz geändert hat.

Für Rechtsanwälte und Bürger bringen solche Vorschriften eine gewisse Unberechenbarkeit in ihre Arbeit – oft zum Leidwesen des Mandanten, der seine Prozessaussichten vom Anwalt gern mit einer eindeutigen Prozentzahl beziffert hätte.

Entschärft wird die Auslegungsfähigkeit des Gesetzes aber dadurch, dass die obersten Bundesgerichte durch ihre Rechtsprechung Vorgaben zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe machen, an die sich die meisten Richter der unteren Gerichte auch halten, um die „Rechtssicherheit“ zu fördern. Vertritt der Richter der ersten Instanz abweichende Rechtsmeinungen, wird das Urteil meist im Berufungsverfahren „korrigiert“.

Die umfangreiche Rechtsprechung zu recherchieren, auszuwerten und Trends zu erkennen ist deswegen eine wichtige Aufgabe des Anwalts.

Trotzdem bleiben unbestimmte Rechtsbegriffe gepaart mit richterlicher Unabhängigkeit ein unvermeidbarer Unsicherheitsfaktor. Etwas überspitzt formuliert könnte man sagen, dass die Gerichte mit demselben Gesetz jedes Ergebnis begründen können und auch das Gegenteil davon.

Der Richter war nicht dabei

Das Recht bietet Lösungen für bestimmte Sachverhalte, also tatsächliche Umstände. Häufig ist aber der Sachverhalt zwischen den Beteiligten umstritten. War die Ampel rot oder grün? Hat der Arbeitnehmer Überstunden gemacht oder nicht? War die Maschine schon bei der Auslieferung kaputt, oder hat der Käufer sie falsch bedient?

Vor Gericht muss in diesen Fällen zunächst der Sachverhalt herausgearbeitet werden, der dem Urteil zu Grunde gelegt wird. Im Zivilrecht ermittelt das Gericht diesen Sachverhalt aber nicht selbst, sondern die Beteiligten müssen Beweise liefern. Dies ist vielen Mandanten nicht bewusst; sie gehen davon aus, dass das Gericht selbst die Wahrheit erforscht.

Das Gesetz gibt einige Beweisregeln vor. Grundsätzlich muss jeder das beweisen, was für ihn günstig ist. Daneben gibt es in vielen Gesetzen Beweisregeln, die von diesem Grundsatz abweichen und die Beweislast abändern oder sogar umkehren.

Viele Prozesse entscheiden sich an der Beweislastverteilung, weil es z.B. für ein Vier-Augen-Gespräch zwischen den Kontrahenten keine Zeugen gibt oder weil es Zeugen gibt, die etwas anderes aussagen, als erwartet.

Die Beweisregeln führen dazu, dass manchmal ein falscher Sachverhalt dem Urteil zu Grunde liegt und nicht der das Recht bekommt, der objektiv Recht hat.

Darum ist am Anfang eines Rechtsstreit der Ausgang selten präzise vorhersagbar.

Wir bieten keine Wahrsagerei, aber wir haben Einfluss auf den Prozess und stellen alle verfügbaren Weichen in Richtung Ihres Erfolgs.

Ich bin kein Klassenkämpfer und keine Ideologe. Ich vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Das Gesetz gilt für alle Beteiligten gleich und die Idee, dass eine Seite immer im Recht sei und die andere immer im Unrecht, wäre naiv. Ich vertrete strikt die Interessen meines jeweiligen Mandanten und meiner jeweiligen Mandantin – sonst nichts.

Von der Idee her ist Arbeitsrecht aber ein Schutzrecht für Arbeitnehmer und so verstehe ich es auch. Arbeitnehmern helfe ich dabei, diese Schutzrechte durchzusetzen. Arbeitgebern helfe ich, den Missbrauch von Schutzrechten abzuwehren.

Kann jede/r gern in seiner/ihrer Sprache umsetzen. Ich kann das aber auf dieser Seite nicht umsetzen, weil sie sonst nach meinem Empfinden unlesbar wird.